Darum geht es
Die Anti-Malware-Richtlinie entscheidet, wie Exchange Online mit verseuchten Anhängen umgeht. Neben dem Virenscan sollte sie gefährliche Dateitypen wie ausführbare Programme oder Skripte grundsätzlich blockieren und nachträglich erkannte Schadsoftware aus Postfächern entfernen.
Was passieren kann
Gefährliche Anhänge können sonst bis zu Mitarbeitenden durchdringen. Ein geöffneter Anhang reicht für Verschlüsselungstrojaner, die den Betrieb tagelang lahmlegen.
Schritt für Schritt
Öffnen Sie im Defender-Portal unter Bedrohungsrichtlinien den Bereich „Antischadsoftware“ und wählen Sie die Standardrichtlinie (Default).
Aktivieren Sie unter Schutzeinstellungen den Filter für allgemeine Anlagen und prüfen Sie die Liste der blockierten Dateitypen.
Stellen Sie sicher, dass „Automatische Null-Stunden-Bereinigung für Schadsoftware aktivieren“ (ZAP) eingeschaltet ist.
Wiederholen Sie das für jede selbst angelegte Antischadsoftware-Richtlinie; Auditspiegel prüft alle Richtlinien.
Optional: Aktivieren Sie die Admin-Benachrichtigung bei Schadsoftware von internen Absendern und hinterlegen Sie ein überwachtes Postfach.
Alternativ: Aktivieren Sie die voreingestellte Sicherheitsrichtlinie „Standard“, die diese Werte bereits enthält.
Testen Sie mit der EICAR-Testdatei, dass die Mail in der Quarantäne landet.
Hier finden Sie die Einstellung
- Microsoft Defender-Portal (security.microsoft.com)
- E-Mail & Zusammenarbeit
- Richtlinien & Regeln
- Bedrohungsrichtlinien
- Antischadsoftware
So prüfen Sie es selbst
Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:
Alle Anti-Malware-Richtlinien blockieren gefährliche Dateitypen und entfernen nachträglich erkannte Schadsoftware
So prüft Auditspiegel es
Auditspiegel liest diese Einstellung bei jedem Scan automatisch und nur lesend aus Ihrem Tenant aus. Ist sie nicht erfüllt, steht sie im Bericht als Befund mit dieser Anleitung, dem Messwert, wo es einen gibt, und dem Klickpfad.
Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Exchange Online PowerShell: `Get-MalwareFilterPolicy | fl Name,EnableFileFilter,FileTypes,ZapEnabled,EnableInternalSenderAdminNotifications,InternalSenderAdminAddress`
Bezüge
- SCuBA-Baselines der CISA
- MS.SECURITYSUITE.1.1v1: Ausführbare Dateianhänge blockierenMS.SECURITYSUITE.1.2v1: E-Mails auch nach der Zustellung prüfen
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
- APP.5.3.A4: Spam- und Virenschutz auf dem E-Mail-Server
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.