Darum geht es
Standardmäßig dürfen Mitarbeitende Apps aus dem Office Store hinzufügen und Testversionen von Microsoft-Diensten im Namen der Firma starten. Damit gelangen Anwendungen in Ihre Umgebung, die die IT weder kennt noch geprüft hat und die auf Firmendaten zugreifen können.
Was passieren kann
Ungeprüfte Apps können Daten an Drittanbieter abfließen lassen; Testversionen führen zu Schatten-IT und unerwarteten Kosten.
Schritt für Schritt
Öffnen Sie im Microsoft 365 Admin Center Einstellungen > Organisationseinstellungen > Dienste > „Benutzereigene Apps und Dienste“.
Deaktivieren Sie „Benutzern den Zugriff auf den Office Store erlauben“.
Deaktivieren Sie „Benutzern das Starten von Testversionen von Apps und Diensten erlauben“ und speichern Sie.
Prüfen Sie zusätzlich, ob Mitarbeitende Lizenzen selbst kaufen dürfen: unter Einstellungen > Organisationseinstellungen > „Self-Service-Testversionen und -Käufe“ lässt sich das je Produkt abschalten (früher nur per MSCommerce-PowerShell).
Legen Sie einen Weg fest, über den Mitarbeitende neue Apps bei der IT beantragen.
Die Änderung erscheint im Microsoft Secure Score und damit in Auditspiegel oft erst nach 24–48 Stunden.
Hier finden Sie die Einstellung
- Microsoft 365 Admin Center (admin.microsoft.com)
- Einstellungen
- Organisationseinstellungen
- Dienste
- Benutzereigene Apps und Dienste
So prüfen Sie es selbst
Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:
Mitarbeiter können keine eigenen Apps, Testversionen oder Dienste in Microsoft 365 aktivieren
So prüft Auditspiegel es
Auditspiegel liest diese Einstellung bei jedem Scan automatisch und nur lesend aus Ihrem Tenant aus. Ist sie nicht erfüllt, steht sie im Bericht als Befund mit dieser Anleitung, dem Messwert, wo es einen gibt, und dem Klickpfad.
Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Microsoft Graph PowerShell: Invoke-MgGraphRequest -Uri 'https://graph.microsoft.com/beta/admin/appsAndServices' (Felder isOfficeStoreEnabled, isAppAndServicesTrialEnabled)
Bezüge
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
- APP.6.A4: Regelung für die Installation und Konfiguration von Software
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Microsoft Secure Score
- Zu dieser Einstellung gibt es eine Maßnahme im Microsoft Secure Score.
Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.