Darum geht es
Outlook-Add-ins sind kleine Zusatzprogramme, die E-Mails lesen und teils auch versenden dürfen. Können Mitarbeitende sie selbst aus dem Store installieren, erhalten unbekannte Anbieter womöglich Zugriff auf das gesamte Postfach. Besser ist es, benötigte Add-ins zentral zu prüfen und bereitzustellen.
Was passieren kann
Ein unseriöses oder kompromittiertes Add-in kann E-Mails und Anhänge mitlesen und an Dritte übertragen. Das wäre ein Datenabfluss, den niemand bemerkt.
Schritt für Schritt
Erfassen Sie, welche Add-ins Mitarbeitende tatsächlich brauchen. Stellen Sie diese künftig zentral über Microsoft 365 Admin Center > Einstellungen > Integrierte Apps bereit.
Öffnen Sie im Exchange Admin Center Rollen > Benutzerrollen und wählen Sie „Default Role Assignment Policy“.
Wählen Sie „Berechtigungen verwalten“ und deaktivieren Sie My Custom Apps, My Marketplace Apps und My ReadWriteMailbox Apps. Speichern Sie.
Prüfen Sie, ob weitere Rollenzuweisungsrichtlinien bestehen, und passen Sie diese ebenso an.
Testen Sie mit einem normalen Benutzerkonto, dass in Outlook unter „Add-Ins abrufen“ keine Installation aus dem Store mehr möglich ist.
Hier finden Sie die Einstellung
- Exchange Admin Center (admin.exchange.microsoft.com)
- Rollen
- Benutzerrollen
- Default Role Assignment Policy
- Berechtigungen verwalten
So prüfen Sie es selbst
Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:
Benutzer können keine Outlook-Add-ins selbst installieren
So prüft Auditspiegel es
Auditspiegel liest diese Einstellung bei jedem Scan automatisch und nur lesend aus Ihrem Tenant aus. Ist sie nicht erfüllt, steht sie im Bericht als Befund mit dieser Anleitung, dem Messwert, wo es einen gibt, und dem Klickpfad.
Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Exchange Online PowerShell: Get-RoleAssignmentPolicy | fl Name,AssignedRoles. Die Rollen My Custom Apps, My Marketplace Apps und My ReadWriteMailbox Apps dürfen nicht enthalten sein.
Bezüge
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
- APP.6.A11: Verwendung von Plug-ins und Erweiterungen
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.