Zusammenarbeit

Anleitung für Microsoft 365: Meldefunktion für Sicherheitsbedenken in Teams aktivieren

Aktivieren Sie die Option „Sicherheitsbedenken melden“ in der Teams-Messagingrichtlinie und die Überwachung gemeldeter Teams-Elemente im Microsoft Defender-Portal.

Darum geht es

Phishing kommt längst nicht mehr nur per E-Mail, sondern auch über Teams-Chats. Wenn Mitarbeitende verdächtige Nachrichten direkt in Teams melden können, erfährt die IT schnell davon und kann andere Betroffene warnen. Die Meldungen landen im Microsoft Defender-Portal und auf Wunsch zusätzlich in einem eigenen Postfach.

Was passieren kann

Verdächtige Teams-Nachrichten werden ignoriert oder nur mündlich weitergegeben. Ein Phishing-Angriff auf mehrere Mitarbeitende fällt dann zu spät auf.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen Sie die Lizenz: Die Meldefunktion erfordert Microsoft Defender für Office 365 Plan 1 oder Plan 2 (z. B. enthalten in Microsoft 365 Business Premium).

  2. Öffnen Sie im Teams Admin Center Messaging > Messagingrichtlinien > Global (organisationsweiter Standard), schalten Sie „Sicherheitsbedenken melden“ ein und speichern Sie. In der neuen Ansicht finden Sie dieselbe Option unter Einstellungen & Richtlinien > Globale (organisationsweite) Standardeinstellungen > Messaging.

  3. Öffnen Sie im Microsoft Defender-Portal Einstellungen > E-Mail & Zusammenarbeit > „Von Benutzern gemeldete Einstellungen für Teams“ und aktivieren Sie „Gemeldete Elemente in Microsoft Teams überwachen“.

  4. Wählen Sie bei „Gemeldete Elemente senden an“ eine der Optionen „Microsoft und mein Berichtspostfach“, „Nur Microsoft“ oder „Nur mein Berichtspostfach“ und legen Sie fest, wer das Berichtspostfach regelmäßig prüft. Alle drei erfüllen diese Prüfung; Meldungen an Microsoft verbessern zusätzlich die Filter.

  5. Testen Sie: Melden Sie eine Test-Nachricht in Teams über „Weitere Optionen > Diese Nachricht melden“ und prüfen Sie, ob sie im Microsoft Defender-Portal unter Übermittlungen > „Vom Benutzer gemeldet“ erscheint.

Hier finden Sie die Einstellung

  1. Teams Admin Center (admin.teams.microsoft.com)
  2. Messaging
  3. Messagingrichtlinien
  4. Global (organisationsweiter Standard)

oder

  1. Microsoft Defender-Portal (security.microsoft.com)
  2. Einstellungen
  3. E-Mail & Zusammenarbeit
  4. „Von Benutzern gemeldete Einstellungen für Teams“

So prüfen Sie es selbst

Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:

Benutzer können Sicherheitsbedenken direkt aus Teams melden

So prüft Auditspiegel es

Auditspiegel liest diese Einstellung bei jedem Scan automatisch und nur lesend aus Ihrem Tenant aus. Ist sie nicht erfüllt, steht sie im Bericht als Befund mit dieser Anleitung, dem Messwert, wo es einen gibt, und dem Klickpfad.

Fehlt Ihrem Tenant die nötige Lizenz, bewertet der Bericht die Prüfung nicht als Mangel, sondern nennt sie als „Lizenz fehlt“.

Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Teams PowerShell: Get-CsTeamsMessagingPolicy -Identity Global | fl AllowSecurityEndUserReporting (erwartet True). Exchange Online PowerShell: Get-ReportSubmissionPolicy | fl ReportChatMessageEnabled,ReportChatMessageToCustomizedAddressEnabled (ReportChatMessageEnabled oder ReportChatMessageToCustomizedAddressEnabled erwartet True)

Bezüge

BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
DER.2.1.A9: Festlegung von Meldewegen für Sicherheitsvorfälle
DSGVO Art. 32 Abs. 1
lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit

Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.

Alle Einstellungen auf einmal prüfen

Auditspiegel liest Ihre Microsoft-365-Einstellungen automatisch und nur lesend aus. Der Bericht zeigt, was offen ist, das Dringendste zuerst, und nennt zu jedem Befund diese Anleitung.

Findet der Bericht keinen einzigen Handlungsbedarf und nichts Kritisches, erstatten wir die 149 €. Bedingungen in den AGB, §5b