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Wenn ein Auftraggeber einen Nachweis zur IT-Sicherheit verlangt

Große Kunden prüfen ihre Lieferanten: per Fragebogen, im Lieferantenaudit oder weil NIS2 sie zur Sicherheit in der Lieferkette verpflichtet. Für Ihr Microsoft 365 liefert Auditspiegel einen datierten Prüfbericht und einen Nachweis, den Ihr Auftraggeber selbst nachprüfen kann.

Abzeichen: M365-Konfiguration geprüft mit Auditspiegel

Was Sie Ihrem Auftraggeber geben können

  • Prüfbericht als PDFPrüfkopf mit Datum, Lizenzstand und Prüfumfang, das Ergebnis je Prüfbereich und die offenen Punkte. Jeder Befund nennt seinen Bezug zu NIS2 (Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690), BSI IT-Grundschutz und DSGVO Art. 32.
  • Prüfnachweis mit PrüfseiteIst im letzten Scan nichts Kritisches offen, stellen Sie einen Nachweis aus: als PDF und als Abzeichen. Beide führen auf eine öffentliche Prüfseite mit Scan-Datum, Gültigkeit und Kriterien, signiert und von Ihrem Auftraggeber unabhängig prüfbar.
  • Laufender Stand im AboIm Tenant-Flat-Abo wird wöchentlich oder monatlich geprüft. Der Nachweis verlängert sich mit jedem Scan ohne kritischen Befund, Rückfragen beantworten Sie mit dem aktuellen Bericht.

NIS2 und die Lieferkette

Unternehmen, die unter NIS2 fallen, müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen und fragen deshalb bei Dienstleistern und Zulieferern nach. Auditspiegel deckt dabei den Teil ab, der Microsoft 365 betrifft: Konten, Anmeldung, E-Mail, Freigaben, Geräte und Apps. Organisatorische Fragen wie Notfallplan oder Schulungen beantworten Sie selbst.

Der Prüfnachweis ist keine Zertifizierung und keine Aussage über Konformität mit ISO/IEC 27001, NIS2 oder anderen Regelwerken. Ob er genügt, entscheidet Ihr Auftraggeber. Kriterien und Grenzen des Prüfnachweises