Darum geht es
Exchange erlaubt es, einzelne Konten komplett von der Postfachüberwachung auszunehmen (AuditBypass). Das ist manchmal für Dienstkonten gedacht, wird aber auch von Angreifern genutzt, um ihre Spuren zu verwischen. Ohne gute Begründung sollte kein Konto ausgenommen sein.
Was passieren kann
Ein ausgenommenes Konto kann auf alle erreichbaren Postfächer zugreifen, ohne dass ein einziger Protokolleintrag entsteht. Missbrauch bleibt so unsichtbar.
Schritt für Schritt
Verbinden Sie sich mit Exchange Online PowerShell (Connect-ExchangeOnline).
Suchen Sie ausgenommene Konten: Get-MailboxAuditBypassAssociation -ResultSize Unlimited | ? AuditBypassEnabled | ft Name.
Klären Sie für jeden Treffer, wer die Ausnahme eingerichtet hat und ob sie noch nötig ist (oft alte Backup- oder Archivlösungen).
Heben Sie die Ausnahme auf: Set-MailboxAuditBypassAssociation -Identity <Konto> -AuditBypassEnabled $false.
Wiederholen Sie die Abfrage; die Liste muss leer sein. Testen Sie danach, ob betroffene Dienste (z. B. Backup) weiter laufen.
Hier finden Sie die Einstellung
- Exchange Online PowerShell (Connect-ExchangeOnline), im Exchange Admin Center nicht einstellbar
So prüfen Sie es selbst
Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:
Kein Benutzer ist von der Postfachüberwachung ausgenommen
So prüft Auditspiegel es
Auditspiegel liest diese Einstellung bei jedem Scan automatisch und nur lesend aus Ihrem Tenant aus. Ist sie nicht erfüllt, steht sie im Bericht als Befund mit dieser Anleitung, dem Messwert, wo es einen gibt, und dem Klickpfad.
Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Get-MailboxAuditBypassAssociation -ResultSize Unlimited | ? { $_.AuditBypassEnabled } | select Name. Erwartet: keine Treffer. Korrektur: Set-MailboxAuditBypassAssociation <Konto> -AuditBypassEnabled $falseBezüge
- SCuBA-Baselines der CISA
- MS.EXO.13.1v1: Postfachüberwachung aktivieren
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
- OPS.1.1.5.A3: Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.