Darum geht es
Versendet ein internes Konto Schadsoftware, ist das ein starkes Warnsignal: Das Konto oder Gerät ist wahrscheinlich kompromittiert. Eine automatische Benachrichtigung an die IT sorgt dafür, dass Sie schnell reagieren können, statt es erst von Kunden zu erfahren.
Was passieren kann
Ein kompromittiertes Konto verschickt unbemerkt Schadsoftware an Kunden und Partner; das schadet dem Ruf und kann Haftungsfragen auslösen.
Schritt für Schritt
Öffnen Sie im Defender-Portal Bedrohungsrichtlinien > Antischadsoftware und wählen Sie die Standardrichtlinie.
Bearbeiten Sie die Schutzeinstellungen und aktivieren Sie unter „Benachrichtigungen“ die Option „Administrator über nicht zugestellte Nachrichten von internen Absendern benachrichtigen“.
Tragen Sie eine überwachte Adresse ein, z. B. ein IT-Sicherheitspostfach oder die Adresse Ihres Dienstleisters.
Speichern Sie und stellen Sie sicher, dass das Postfach regelmäßig gelesen wird.
Hinweis: Für Empfänger, die einer voreingestellten Sicherheitsrichtlinie („Standardschutz“ oder „Strenger Schutz“) zugewiesen sind, gilt deren Einstellung; dort ist diese Benachrichtigung ausgeschaltet und lässt sich nicht ändern.
Hier finden Sie die Einstellung
- Microsoft Defender-Portal (security.microsoft.com)
- E-Mail & Zusammenarbeit
- Richtlinien & Regeln
- Bedrohungsrichtlinien
- Antischadsoftware
- Default
So prüfen Sie es selbst
Öffnen Sie den Klickpfad oben und sehen Sie nach. In Ordnung ist die Einstellung, wenn gilt:
Admins werden benachrichtigt, wenn interne Benutzer Schadsoftware versenden
So prüft Auditspiegel es
Auditspiegel liest diese Einstellung bei jedem Scan automatisch und nur lesend aus Ihrem Tenant aus. Ist sie nicht erfüllt, steht sie im Bericht als Befund mit dieser Anleitung, dem Messwert, wo es einen gibt, und dem Klickpfad.
Für Ihre IT: per PowerShell nachsehen
Exchange Online PowerShell: Set-MalwareFilterPolicy -Identity Default -EnableInternalSenderAdminNotifications $true -InternalSenderAdminAddress it-sicherheit@<firma>.de
Bezüge
- BSI IT-Grundschutz-Kompendium (Edition 2023)
- APP.5.3.A4: Spam- und Virenschutz auf dem E-Mail-ServerOPS.1.1.4.A9: Meldung von Infektionen mit Schadprogrammen
- DSGVO Art. 32 Abs. 1
- lit. b: Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit
Die SCuBA-Baselines veröffentlicht die US-Behörde CISA gemeinfrei (CC0). Die Zuordnung der Bezüge stammt von uns; CISA, BSI und Microsoft prüfen oder empfehlen Auditspiegel nicht. Prüfkatalog von Auditspiegel, Bezug zu den SCuBA-Baselines in Version 2.0.0.